Tischlerei GünterVodel
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AGB:


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Tischlerei Günter Vodel in Lößnitz


Die nachfolgenden Bedingungen zu §§ 1-11 gelten für Handelsgeschäfte mit unseren Kunden, die Unternehmer des § 14 BGB sind.
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Diese AGB gelten somit auch für alle Künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sei nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit wieder sprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Wiederspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat.
3. Abweichungen von dieser AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Vertragsabschluß
1. Technische Änderungen sowie Änderung der Form, Farbe und/oder Gewicht bezüglich der in unseren Angebot aufgeführten Produkte bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
§ 3 Verpackung, Versand, Teillieferung
1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurück- genommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
2. Setzt sich ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen zusammen, so gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft. Zu Teillieferungen sind wir im zumutbaren Umfang ohne vorherige Absprache berechtigt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, z.B. der Zahlungsverzug des Kunden hinsichtlich früherer Lieferungen bekennt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen wohl Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teillieferung sofort fällig gestellt werden.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder umstritten sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
3. Der Abzug von Skonto bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 
§ 5 Lieferzeit
1. Liefertermine oder -fristen sind mindestens in Textform zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die Vereinbarung zustandekommt. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind.
2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten und -obliegenheiten des Kunden voraus.
3. Ist ein fest vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten worden, kann der Kunde Schadenersatzansprüche erst dann geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm zu setzende, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Kunde in diesem Falle Schadenersatz, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf unbeschränkt. Weitgehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme erstattungsfähig. Diese Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte, die ausdrücklich als solche zu kennzeichnen sind.