Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Tischlerei Günter Vodel in Lößnitz
Die nachfolgenden Bedingungen zu §§ 1-11 gelten für Handelsgeschäfte mit
unseren Kunden, die Unternehmer des § 14 BGB sind.
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Diese AGB gelten somit auch für alle Künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sei nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen, gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine
Bedingungen wird hiermit wieder sprochen. Dies gilt auch für den Fall,
dass der Kunde für den Wiederspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben
hat.
3. Abweichungen von dieser AGB sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
§ 2 Vertragsabschluß
1. Technische Änderungen sowie Änderung der Form, Farbe und/oder Gewicht
bezüglich der in unseren Angebot aufgeführten Produkte bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine
spätere Normung.
§ 3 Verpackung, Versand, Teillieferung
1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurück- genommen sind Paletten. Der
Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene
Kosten zu sorgen.
2. Setzt sich ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen zusammen, so gilt
jede Lieferung als gesondertes Geschäft. Zu Teillieferungen sind wir im
zumutbaren Umfang ohne vorherige Absprache berechtigt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, z.B. der Zahlungsverzug
des Kunden hinsichtlich früherer Lieferungen bekennt, die nach
pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der
Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden
gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen
Frist vom Kunden nach dessen wohl Vorauszahlung oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teillieferung
sofort fällig gestellt werden.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder umstritten
sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn
die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
3. Der Abzug von Skonto bedarf einer vorherigen schriftlichen
Vereinbarung.
§ 5 Lieferzeit
1. Liefertermine oder -fristen sind mindestens in Textform zu
vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die Vereinbarung
zustandekommt. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen
geklärt sind.
2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der
Vertragspflichten und -obliegenheiten des Kunden voraus.
3. Ist ein fest vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten worden, kann
der Kunde Schadenersatzansprüche erst dann geltend machen oder vom
Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm zu setzende, angemessene
Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Kunde in diesem Falle
Schadenersatz, so haften wir hinsichtlich seiner Ansprüche auf Ersatz
eines eventuellen Schadens durch einen Deckungskauf unbeschränkt.
Weitgehende Schäden sind nur bis zur Höhe der Auftragssumme
erstattungsfähig. Diese Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte, die
ausdrücklich als solche zu kennzeichnen sind.
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